Information zur Kommunalsteuer für lehrlingsausbildende Betriebe
Auf Grund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 18.11.1998 wurde den lehrlingsausbildenden Betrieben mit dem Sitz in der Marktgemeinde Wettmannstätten eine Lehrlingsförderung in der Höhe von 50% der zu entrichtenden Kommunalsteuer gewährt.
Für Betriebe mit Lehrlingen gilt der Kommunalsteuersatz von 1,5 % (statt 3 %). Der Differenzbetrag wird als Gemeindeförderung an die Betriebe refundiert.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Entrichtung der fälligen Kommunalsteuer pünktlich erfolgt und dass das Lehrverhältnis von der Kammer anerkannt wurde.